Inhalt
6.
Allgemeine Bewilligungsvoraussetzungen
1Es gelten die allgemeinen Bewilligungsvoraussetzungen der VV Nr. 1 zu Art. 44 BayHO. 2Insbesondere muss die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert sein (VV Nr. 1.4 zu Art. 44 BayHO). 3Außerdem darf eine Zuwendung zur Projektförderung nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind (VV Nr. 1.5.1 zu Art. 44 BayHO). 4Rein vorbereitende oder planende Maßnahmen wie etwa die Teilnehmerakquise gelten nicht als Vorhabenbeginn.