Inhalt
1Die Zielgruppe der Angebote der Wertevermittlung umfasst mindestens 18-jährige dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund, Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sowie Personen, die im Besitz einer Beschäftigungsduldung nach § 60d des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) sind. 2Als dauerhaft bleibeberechtigt gelten auch Ausländerinnen und Ausländer, die als Asylberechtigte (Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 1 AufenthG), Flüchtlinge (Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1 AufenthG) oder als subsidiär Schutzberechtigte (Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 AufenthG) anerkannt worden sind oder denen nach den §§ 22, 23, 24 oder 25 Abs. 3 AufenthG erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist. 3Mit Ausnahme der Kursreihe „Leben in Bayern“ (Abschnitt 2 Kapitel 1) und der Projektreihe „Lebenswirklichkeit in Bayern“ (Abschnitt 2 Kapitel 2) können sich einzelne Maßnahmen auch an Angehörige der Mehrheitsgesellschaft richten, sofern sie dazu dienen, interkulturelles Verständnis zu fördern, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und ein Bewusstsein für die Lebensrealitäten der genannten Zielgruppen zu schaffen.