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Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 05.12.2025
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2176-I

Förderrichtlinie Werteprojekte

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 5. Dezember 2025, Az. G2-6722-7-20
(BayMBl. Nr. 556 )

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Förderrichtlinie Werteprojekte vom 5. Dezember 2025 (BayMBl. Nr. 556)
1Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Staatsministerium) gewährt nach Maßgabe der nachstehenden Förderrichtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) – Zuwendungen für Projekte zur Wertevermittlung. 2Zuwendungen nach dieser Richtlinie werden ohne Rechtspflicht und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.