Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 05.12.2025
4.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projekts verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.