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Inhaltsverzeichnis
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2176-I Förderrichtlinie Werteprojekte Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 5. Dezember 2025, Az. G2-6722-7-20 (BayMBl. Nr. 556 )
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Abschnitt 1: Allgemeiner Teil
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Kapitel 1: Beschreibung des Förderprogramms
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zielgruppe
4. Zuwendungsempfänger
5. Standorte
6. Allgemeine Bewilligungsvoraussetzungen
7. Art der Zuwendung
8. Höhe der Zuwendung, Eigenanteil
9. Mehrfachförderung
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Kapitel 2: Zuwendungsfähige Ausgaben
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Kapitel 3: Zuständigkeit und allgemeine Verfahrensvorschriften
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Kapitel 4: Vergabe von Aufträgen durch den Projektträger
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Abschnitt 2: Besonderer Teil
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Abschnitt 3: Schlussvorschrift
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 05.12.2025
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4.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projekts verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.