Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 05.12.2025
5.
Standorte
1Die Projekte sollen an verschiedenen Standorten in Bayern durchgeführt werden. 2Hierbei soll eine gleichmäßige Verteilung der Angebotskulisse auf die einzelnen Regierungsbezirke erreicht werden.