Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
1Im Rahmen des Zuwendungszwecks wird die projektbezogene Durchführung von Angeboten der Wertevermittlung und die Schulung des hierfür einzusetzenden Personals gefördert. 2Zu den geförderten Formaten zählen etwa Kurse, Workshops, Austauschtreffen oder Fortbildungen. 3Die Angebote der Wertevermittlung sollen sowohl die Wissensvermittlung als auch praktische Beteiligungsformen umfassen.