Inhalt
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- a)
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ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan;
- b)
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eine Projektbeschreibung mit fachlicher Konzeption aus der hervorgeht
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auf welchen sozialen Nahraum sich das Projekt geografisch bezieht und wie viele Menschen dieser umfasst,
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wie sich die Bedarfssituation darstellt,
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wie ein Austausch auf (über-)regionaler Ebene stattfindet,
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wie die aktive Beteiligung von Pflegebedürftigen und von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen im sozialen Nahraum bei der Gestaltung und Planung der Angebote erreicht wird,
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wie die Abstimmung mit anderen Akteuren im sozialen Nahraum und die Nachhaltigkeit der geplanten Angebote sichergestellt wird,
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wie die Vernetzung zur Kommune hergestellt wird, mit dem Ziel gegebenenfalls erforderliche strukturelle Veränderungen herbeizuführen,
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wie bestehende Pflegestrukturen, wo notwendig, so flankiert werden, dass eine Fokussierung auf die pflegerische Tätigkeit möglich wird,
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wie bestehende Strukturen so eingebunden werden, dass keine Doppelstrukturen entstehen und
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wie der Erfolg der durchgeführten Maßnahmen evaluiert und deren Nachhaltigkeit sichergestellt wird;
- c)
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die förderfähigen Ausgaben der Maßnahmen müssen mindestens 5 000 Euro betragen (Bagatellgrenze).