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2175.4-G Richtlinie zur Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 22. September 2023, Az. 45-G8300-2022/6857 (BayMBl. Nr. 485)
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Teil 1: Stärkung der häuslichen Pflege
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Zuwendung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Zuwendung
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Teil 2: Verfahren
[Schlussformel]
Inhalt
GutePflegeFöR
Text gilt ab: 27.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 22.09.2023
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3.
Zuwendungsempfänger
1
Zuwendungsempfänger sind Kommunen.
2
Fördermittel können an einen ausführenden Letztempfänger nach Maßgabe der VV Nr. 13 zu Art. 44 BayHO weitergeleitet werden.