Inhalt

Text gilt ab: 17.06.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Vorheriges Dokument (inaktiv)

2173-A

Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 27. Mai 2021, Az. IV3/6532.07-1/22

(BayMBl. Nr. 411)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten vom 27. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 411)

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23, 44 Bayerische Haushaltsordnung – BayHO, den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften – ANBest-K) Zuwendungen zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und des bayernweiten Aufbaus von Familienstützpunkten. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.