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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
7. Sachliche Zuständigkeit
8. Antrag; Form und Frist
9. Nachweis und Prüfung der Verwendung
10. Datenschutz
11. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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11.
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt am 17. Juni 2021 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.