Inhalt
7.
Sachliche Zuständigkeit
1Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist für den Vollzug dieser Richtlinie sachlich zuständig. 2Die Prüfung der eingereichten Konzepte und Berichte obliegt dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. 3Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales übernimmt die fachliche Koordinierung und unterstützt bei den Einzelschritten des Gesamtkonzepts.