Inhalt
9.
Nachweis und Prüfung der Verwendung
1Der Zuwendungsempfänger hat in Form einer Verwendungsbestätigung zu versichern, dass die Zuschüsse entsprechend der Vorgabe dieser Richtlinie verwendet worden sind. 2Sie ist in einfacher Ausfertigung bis spätestens 31. März des Folgejahres beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einzureichen.