Inhalt

Text gilt ab: 17.06.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

9. Nachweis und Prüfung der Verwendung

1Der Zuwendungsempfänger hat in Form einer Verwendungsbestätigung zu versichern, dass die Zuschüsse entsprechend der Vorgabe dieser Richtlinie verwendet worden sind. 2Sie ist in einfacher Ausfertigung bis spätestens 31. März des Folgejahres beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einzureichen.