Inhalt

Text gilt ab: 17.06.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

3. Zuwendungsempfänger

1Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern. 2Die Zuwendungsempfänger werden als Erstempfänger durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales ermächtigt, die Zuwendung zur Bestreitung von Sach- und Personalausgaben ganz oder teilweise an Träger von Familienstützpunkten weiterzuleiten.