Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen
Bereich erweitern
1. Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereichs
2. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
3. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
4. Art und Umfang der Förderung
Bereich erweitern
5. Verfahren
6. Datenschutz
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
JaS-RL
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor