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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen
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1. Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereichs
2. Zuwendungsempfänger
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3. Zuwendungsvoraussetzungen
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4. Art und Umfang der Förderung
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5. Verfahren
6. Datenschutz
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
JaS-RL
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.