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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenDienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren
  • 1. Geltungsbereich
  • Bereich erweitern2. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der Berufsfeuerwehren, der hauptamtlichen Einsatzkräfte ständiger Wachen und des Freistaates Bayern
  • 3. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger als Beschäftigte – mit einer Laufbahnausbildung zum feuerwehrtechnischen Dienst – des Freistaates Bayern und hauptamtlicher Wachen
  • 4. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger als Beamtinnen und Beamte des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und der Regierungen
  • Bereich erweitern5. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren
  • Bereich erweitern6. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger bei Werkfeuerwehren
  • 7. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger bei Feuerwehrvereinen und -verbänden
  • 8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • [Schlussformel]

Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.03.2031
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Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor
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