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Inhaltsverzeichnis
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Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren
1. Geltungsbereich
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2. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der Berufsfeuerwehren, der hauptamtlichen Einsatzkräfte ständiger Wachen und des Freistaates Bayern
3. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger als Beschäftigte – mit einer Laufbahnausbildung zum feuerwehrtechnischen Dienst – des Freistaates Bayern und hauptamtlicher Wachen
4. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger als Beamtinnen und Beamte des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und der Regierungen
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5. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren
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6. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger bei Werkfeuerwehren
7. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger bei Feuerwehrvereinen und -verbänden
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.03.2031
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8.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2031 außer Kraft.