Inhalt
    
    
            7.
           
            Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger bei Feuerwehrvereinen und -verbänden
          
          
          
          Bei der Ausübung einer Verbandstätigkeit können Kennzeichen, wie zum Beispiel Ärmelabzeichen, getragen werden, die auf die besondere Funktion innerhalb des Verbandes hinweisen.