Inhalt
7.
Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger bei Feuerwehrvereinen und -verbänden
Bei der Ausübung einer Verbandstätigkeit können Kennzeichen, wie zum Beispiel Ärmelabzeichen, getragen werden, die auf die besondere Funktion innerhalb des Verbandes hinweisen.