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Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.03.2031

7. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger bei Feuerwehrvereinen und -verbänden

Bei der Ausübung einer Verbandstätigkeit können Kennzeichen, wie zum Beispiel Ärmelabzeichen, getragen werden, die auf die besondere Funktion innerhalb des Verbandes hinweisen.