Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.03.2031

4. Kennzeichnung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger als Beamtinnen und Beamte des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und der Regierungen

Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes im Bereich der Aufsichtsbehörden des Freistaates Bayern tragen oberhalb der Dienstgradabzeichen das große Staatswappen.
Ausführung:
Großes Staatswappen in Metall, Farbe silbern oder golden, Höhe 18 mm.
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Beispielbild Brandamtsrätin und Brandamtsrat