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2130.0-F Richtlinie über die Bearbeitung von Umlegungen und vereinfachten Umlegungen im Freistaat Bayern nach dem Baugesetzbuch bei Übertragung auf die unteren Vermessungsbehörden (Bayerische Umlegungsrichtlinie – BayUmlR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 2. Dezember 2022, Az. 74-VM 1014-1/7 (BayMBl. Nr. 713)
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Teil 1 Gesetzliche Grundlage, Zuständigkeit
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Teil 2 Umlegung nach §§ 45 bis 79 BauGB
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Teil 3 Vereinfachte Umlegung nach §§ 80 bis 84 BauGB
13. Zweck, Voraussetzungen und Zuständigkeit (§ 80 BauGB)
14. Neuordnung
15. Beschluss über die vereinfachte Umlegung (§ 82 BauGB)
16. Wirksamwerden des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
17. Qualitätssicherung
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Teil 4 Verwaltungsakte und Rechtsbehelfsverfahren
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Teil 5 Schlussvorschrift
[Schlussformel]
Anlagenverzeichnis
Inhalt
BayUmlR
Text gilt ab: 01.05.2025
Fassung: 02.12.2022
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17.
Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung ist in sinngemäßer Anwendung von Nr. 12 durchzuführen.