Inhalt
1Die Bewilligungsbehörde prüft die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen der Anträge auf Grundförderung Bildungsarbeit BNE/UB und wickelt das weitere Förderverfahren ab. 2Dem StMUV sind Abdrucke des Zuwendungsbescheids und eventueller Änderungsbescheide zu übermitteln.