Inhalt

FöR-UmwSt
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 11.08.2022
8.
Bewilligungsverfahren
1Die Bewilligungsbehörde prüft die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen der Anträge auf Grundförderung Bildungsarbeit BNE/UB und wickelt das weitere Förderverfahren ab. 2Dem StMUV sind Abdrucke des Zuwendungsbescheids und eventueller Änderungsbescheide zu übermitteln.