Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
2129.0-U Richtlinien für die staatliche Anerkennung und Förderung von Umweltstationen (FöR-UmwSt) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 11. August 2022, Az. 66h-U8040-2021/88-67 (BayMBl. Nr. 495)
Bereich erweitern
Teil I: Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereichs
Bereich reduzieren
Teil II: Verfahren
6. Antragstellung
7. Bewilligungszuständigkeit
8. Bewilligungsverfahren
9. Beginn der Ausführung
10. Auszahlung der Grundförderung
11. Nachweis der Verwendung, Verwendungsbestätigung
12. Einbindung des Beratergremiums, Aufwandsentschädigung
Bereich erweitern
Teil III: Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Inhalt
FöR-UmwSt
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 11.08.2022
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
7.
Bewilligungszuständigkeit
Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung.