Inhalt

FöR-UmwSt
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 11.08.2022
10.
Auszahlung der Grundförderung
Auszahlungsanträge sind mit dem vorgegebenen Formblatt bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.