Inhalt

FöR-UmwSt
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 11.08.2022
6.
Antragstellung
1Anträge auf Grundförderung Bildungsarbeit BNE/UB nach diesen Förderrichtlinien sind von den Vorhabenträgern mit dem jeweils aktuellen Antragsformblatt schriftlich in einfacher Fertigung oder elektronisch bis zum 1. Oktober eines Jahres für das Folgejahr bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. 2Dem Antrag ist als Anlage eine aussagekräftige Darstellung der im Bewilligungszeitraum geplanten Bildungsaktivitäten BNE/UB („Arbeitsprogramm“) anzufügen. 3Ein Ausgaben- und Finanzierungsplan, eine erforderliche Präzisierung des Arbeitsprogramms (Satz 2) sowie weitere erläuternde Unterlagen können bis spätestens zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums unter Verwendung der jeweils aktuellen Formblätter nachgereicht werden.