Inhalt

FöR-PrBNE
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 14.07.2022
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
1Die fachliche Kompetenz des Projektträgers sowie die ausgewogene Vermittlung der Bildungsinhalte müssen gewährleistet sein. 2Dies wird bei staatlich anerkannten Umweltstationen als gegeben angenommen. 3Für andere Antragsteller gilt, dass wesentliche Kriterien zur Beurteilung dabei die formale Qualifikation des Projektträgers, vorliegende Erfahrungen mit dessen bisheriger Projektarbeit sowie die Qualität des Projektantrags selbst sein können. 4Die Bewertung erfolgt gemeinsam mit der Bewilligungsbehörde und dem Beratergremium im Zuge der Beurteilung der Projektanträge.