Inhalt

FöR-PrBNE
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 14.07.2022
1.
Zweck der Zuwendung
1Zweck der Zuwendung ist es, die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung und Umweltbildung in Bayern im Sinne des öffentlichen Interesses und des Bildungsauftrags der Bayerischen Verfassung auszubauen. 2Durch die Zuwendung sollen zum einen dort wohnortnahe Bildungsangebote BNE/UB geschaffen werden, wo das betreffende Angebot durch staatlich anerkannte Umweltstationen dem Umfang oder dem Inhalt nach einer Ergänzung bedarf, gegebenenfalls auch mit der Zielsetzung, die angestrebte Abrundung des Netzes an staatlich anerkannten Umweltstationen zu befördern. 3Zusätzlich sollen bei staatlich anerkannten Umweltstationen innovative Bildungsansätze gefördert werden.