Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
2129.0-U Richtlinien für die Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14. Juli 2022, Az. 66-U8040-2021/88-68 (BayMBl. Nr. 434)
Bereich erweitern
Teil I: Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
Bereich reduzieren
Teil II: Verfahren
7. Antragstellung
8. Bewilligungszuständigkeit
9. Bewilligungsverfahren
10. Beginn der Ausführung
11. Auszahlung der Zuwendung
12. Nachweis der Verwendung
13. Einbindung des Beratergremiums, Aufwandsentschädigung
Bereich erweitern
Teil III: Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
FöR-PrBNE
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 14.07.2022
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Teil II: Verfahren
7. Antragstellung
8. Bewilligungszuständigkeit
9. Bewilligungsverfahren
10. Beginn der Ausführung
11. Auszahlung der Zuwendung
12. Nachweis der Verwendung
13. Einbindung des Beratergremiums, Aufwandsentschädigung