Inhalt

FöR-PrBNE
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 14.07.2022
9.
Bewilligungsverfahren
1Die Bewilligungsbehörde prüft die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen von Projektanträgen und leitet ihr Prüfergebnis an das StMUV weiter. 2Die Anträge werden im Beratergremium (vom StMUV berufenes Expertengremium), an dessen Sitzungen Vertreterinnen oder Vertreter der Regierungen teilnehmen, beraten und fachlich bewertet. 3Das StMUV trifft unter Einbeziehung der Empfehlungen des Beratergremiums die Entscheidung über die Auswahl der Projekte sowie die Höhe und Ausgestaltung der Zuwendung. 4Die Bewilligungsbehörde wickelt das weitere Zuwendungsverfahren ab. 5Dem StMUV sind Abdrucke des Zuwendungsbescheids und eventueller Änderungsbescheide zu übermitteln.