Inhalt

FöR-PrBNE
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 14.07.2022
13.
Einbindung des Beratergremiums, Aufwandsentschädigung

13.1

1Das StMUV kann zur fachlichen Beratung in der Bewertung der Anträge auf Förderung ein Beratergremium einbinden. 2Die vom StMUV bestellten Mitglieder des Beratergremiums üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

13.2

1Als Ausgleich für den mit der Antragsbewertung und den sonstigen beratenden Tätigkeiten verbundenen hohen zeitlichen Aufwand gewährt das StMUV auf Antrag jedem Gremiumsmitglied für die aktive Teilnahme an einer Beratergremiumssitzung (Abgabe von mündlichen oder schriftlichen Voten) eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro. 2Ebenfalls auf Antrag gewährt das StMUV jedem persönlich an einer Sitzung des Beratergremiums teilnehmenden Mitglied für die An- und Abreise eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach Art. 6 BayRKG beziehungsweise erstattet hierfür die entstandenen notwendigen Fahrauslagen bis zur Höhe der Kosten der günstigsten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse einschließlich Zuschläge eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels.