Inhalt

FöR-PrBNE
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 14.07.2022
7.
Antragstellung
Anträge auf Zuwendungen nach diesen Förderrichtlinien sind von den Vorhabenträgern mit dem jeweils aktuellen Antragsformblatt des StMUV und ergänzenden Unterlagen (zum Beispiel Projektbeschreibung, Ausgabenkalkulation, Finanzierungsplan, Nachweis der fachlichen Kompetenz – siehe hierzu Nr. 4 dieser Richtlinien, für nicht als Umweltstation staatlich anerkannte Antragsteller) in einfacher Fertigung oder elektronisch bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.