Inhalt

PflStipR
Text gilt ab: 11.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 27.07.2022
1.
Zweck der Zuwendung
1Die Anforderungen an Pflegefachkräfte haben sich aufgrund der demografischen Entwicklung in den letzten Jahren stark verändert. 2Eine zukunftsfähige, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung ist ohne die berufliche Pflege als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen Bayerns nicht denkbar. 3Die Qualität der Versorgung hängt erheblich von der Qualität und der Qualifikation der professionellen Pflege ab. 4Um qualitativ hochwertige Pflege auch in Zukunft sicherzustellen, bedarf es deutlich mehr akademisch qualifizierter Pflegefachkräfte in der direkten Versorgung in Bayern. 5Jedoch ausdrücklich nicht als Ersatz, sondern ergänzend zu den Pflegefachkräften mit anderen Qualifikationsabschlüssen gemeinsam in einem Team. 6Der wissenschaftliche Nachweis von Effizienz und Effektivität von Versorgungsleistungen und Qualitätssicherung ergibt einen Bedeutungszuwachs an evidenzbasierter pflegerischer Intervention. 7In Bayern haben mit dem Start des neuen primärqualifizierenden Studiengangs zum Wintersemester 2020/2021 deutlich weniger Studierende als in den Vorjahren ein Pflegestudium an einer Hochschule aufgenommen. 8Ein Grund für den Rückgang wird in der fehlenden Finanzierung der Praxisphasen, Ausbildungsvergütung und Praxisanleitungskosten des primärqualifizierenden Pflegestudiengangs gesehen. 9Eine Ausbildungsvergütung der primärqualifizierend Studierenden ist nicht vorgesehen, obwohl diese nahezu die gleiche Stundenzahl in der praktischen Ausbildung verbringen wie Auszubildende in der beruflichen Qualifizierung. 10Mit Hilfe von Stipendien soll der Anreiz, ein primärqualifizierendes Hochschulstudium aufzunehmen, vergrößert und somit dem Fachkräftemangel in Bayern entgegengewirkt werden.