Inhalt

PflStipR
Text gilt ab: 11.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 27.07.2022
3.
Zuwendungsempfänger
1Zuwendungsempfänger sind Studierende eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege an einer in Nr. 2 genannten Hochschule. 2Ausgenommen von Satz 1 sind Studierende, die einen primärqualifizierenden Studiengang der Pflege in Teilzeit absolvieren.