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2126.0-G Richtlinie über die Vergabe von Stipendien zur Steigerung der Studentenanzahl in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen (Pflegestipendienrichtlinie – PflStipR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 27. Juli 2022, Az. 44g-G8570-2021/529-33 (BayMBl. Nr. 468)
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I. Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereichs
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Rückzahlung der Zuwendung
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II. Verfahren
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III. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
PflStipR
Text gilt ab: 11.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 27.07.2022
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I. Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereichs
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Rückzahlung der Zuwendung