Inhalt

upB-FöR
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

1.   Zweck der Zuwendung

1Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen finden oft aufgrund ihrer Beeinträchtigung erschwert Zugang zu etablierten Beschwerdesystemen und zu den Beschwerdeverfahren der psychiatrischen Kliniken, Einrichtungen und Dienste. 2Gleiches gilt für Angehörige von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sowie Personen aus deren Lebensumfeld. 3Daher sollen in Bayern flächendeckend unabhängige Beschwerdestellen eingerichtet werden, die Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sowie deren Angehörigen und Personen aus deren Lebensumfeld (Hilfesuchenden) leicht erreichbar, kostenlos und auf Wunsch anonym ein offenes Ohr für ihre Anliegen bieten. 4Zweck der Förderung ist es, die Beschwerdepunkte der Hilfesuchenden einer Besserung und Klärung zuzuführen und somit deren Zufriedenheit in Bezug auf ihre individuelle Versorgung innerhalb des psychiatrischen Versorgungssystems zu erhöhen. 5Die Federführung im Betrieb der upB obliegt der organisierten psychiatrischen Selbsthilfe.