Inhalt

upB-FöR
Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zweck der Zuwendung

1Menschen mit psychischen Erkrankungen finden oft aufgrund ihrer Erkrankung erschwert Zugang zu etablierten Beschwerdesystemen und zu den Beschwerdeverfahren der psychiatrischen Kliniken, Einrichtungen und Dienste. 2Daher sollen in Bayern flächendeckend unabhängige Beschwerdestellen eingerichtet werden, die Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörigen (Hilfesuchenden) leicht erreichbar, kostenlos und auf Wunsch anonym ein offenes Ohr für ihre Anliegen bieten. 3Zweck der Förderung ist es, die Beschwerdepunkte der Hilfesuchenden einer Besserung und Klärung zuzuführen und somit deren Zufriedenheit in Bezug auf ihre individuelle Versorgung innerhalb des psychiatrischen Versorgungssystems zu erhöhen.