Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

7.   Mittelverwendung

Der Bayerische Jugendring, das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Bayerische Oberste Rechnungshof (Art. 91 BayHO) sind berechtigt, die Verwendung der Mittel jederzeit zu überprüfen.