Inhalt
6.
Verfahren
6.1
Antragsstellung
1Förderanträge sind auf dem dafür vorgesehenen Formular bzw. über die Internetplattform (https://www.bjr.de/foerderung/internationale-jugendarbeit-/-schulaustausch/foerderung-internationaler-schulaustausch) des Bayerischen Jugendrings bis spätestens 30. November des laufenden Schuljahres zu stellen. 2Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- –
der Kosten- und Finanzierungsplan,
- –
das geplante Begegnungsprogramm,
- –
Nachweis über den vorausgegangenen bzw. geplanten Gegenbesuch der Partnerschule im Ausland.
6.2
Bewilligung
Die Bewilligung erfolgt durch den BJR in Form eines Zuwendungsbescheids.
6.3
Nebenbestimmungen
6.3.1
Die ANBest-P sind in der jeweils gültigen Fassung als Bestandteil des Zuwendungsbescheids festzulegen.
6.3.2
1Mindestens 10 % der Zuwendungsempfänger sind bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Erfüllung des Zuwendungszwecks zu erwarten war, zur Vorlage eines Verwendungsnachweises aufzufordern. 2Die Auswahl hat über eine Zufallsstichprobe zu erfolgen.
6.3.3
Der Förderempfänger ist in der Bewilligung auf die gemäß ANBest-P Nr. 5 vorgeschriebene Mitteilungspflicht hinzuweisen.
6.4
Auszahlung
Die Auszahlung kann grundsätzlich erst nach erfolgreicher Antragsstellung und gegebenenfalls nach Vorlage des Verwendungsnachweises erfolgen, soweit dieser im Bewilligungsbescheid angefordert wurde.