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2038.3.4-K
Richtlinien zur Förderung des Internationalen Schulaustausches
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 8. August 2025, Az. VIII.6-BS4324.0/124/2
(BayMBl. Nr. 342)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien zur Förderung des Internationalen Schulaustausches vom 8. August 2025 (BayMBl. Nr. 342)
1Der Bayerische Jugendring (BJR) fördert im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus den internationalen Schulaustausch. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere im Sinne des Art. 23 und des Art. 44 der bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der ANBest-P.