Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

1.   Zweck der Zuwendung

Zweck der Zuwendung ist es, internationale Schulaustausche zu fördern, die von bayerischen Schulen zusammen mit einer ausländischen Partnerschule durchgeführt werden und auf Gegenseitigkeit beruhen.