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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien zur Förderung des Internationalen Schulaustausches
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Mittelverwendung
8. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
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1.
Zweck der Zuwendung
Zweck der Zuwendung ist es, internationale Schulaustausche zu fördern, die von bayerischen Schulen zusammen mit einer ausländischen Partnerschule durchgeführt werden und auf Gegenseitigkeit beruhen.