Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2028

7.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2028 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 31. August 2023 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vom 21. August 2001 (KWMBl. I S. 342, ber. I 2002 S. 402), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 31. Januar 2017 (KWMBl. S. 23) geändert worden ist, außer Kraft.