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Text gilt ab: 01.11.2025

6.  

Die nach Nr. 4.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Ehrung von Arbeitsjubilaren vom 20. Januar 2023 (BayMBl. Nr. 58) der obersten Dienstbehörde zustehende Befugnis, die Verleihung von Ehrenurkunden an Beschäftigte ihres Geschäftsbereichs zu beantragen, wird den dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz unmittelbar nachgeordneten Behörden übertragen.