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ZustBekAN-JM
Text gilt ab: 01.11.2025

3.

Für die Einstellung und das Arbeitsverhältnis der hauptamtlichen Bewährungs- und Gerichtshelfer gelten die Bestimmungen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe (BewHBek) vom 16. Februar 2017 (JMBl. S. 18)1 in der jeweils geltenden Fassung.

1 [Amtl. Anm.:] Die Bekanntmachung über Bewährungshilfe, Führungsaufsicht vom 3. Dezember 1974 (JMBl S. 385) wurde durch die Bekanntmachung vom 31. Juli 1986 (JMBl S. 162) aufgehoben. Die Bekanntmachung vom 31. Juli 1986 (JMBl S. 162) wurde durch die Bekanntmachung vom 15. Januar 2003 (JMBl S. 30) ersetzt.