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Zuständigkeiten zur Ausübung von Befugnissen in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
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ZustBekAN-JM
Text gilt ab: 01.11.2025
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Für die Bediensteten des Strafvollzugs wird die unter Nr. 4.1 genannte Befugnis vom Staatsministerium der Justiz ausgeübt.