Inhalt
7.
Beteiligung und Genehmigung
7.1
Bei der Erstellung des Konzepts sind beteiligt worden:
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der Hauptpersonalrat bei den Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Wissenschaft und Kunst gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 BayPVG,
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die Hauptschwerbehindertenvertretung bei den Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Wissenschaft und Kunst gemäß § 178 Abs. 2 SGB IX,
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die Gleichstellungsbeauftragte beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gemäß Art. 18 Abs. 2 BayGlG.
7.2
Der Landespersonalausschuss hat dieses Konzept gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 1 LlbG genehmigt.