Inhalt

VV-FachV-Fw
Text gilt ab: 01.01.2025

5.   Abschluss der modularen Qualifizierung

1Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration beziehungsweise die Technische Universität München stellt den erfolgreichen Abschluss der modularen Qualifizierung fest (Art. 20 Abs. 5 Satz 1 LlbG). 2Die Feststellung über den erfolgreichen Abschluss ist gemäß Art. 17 Abs. 6 Satz 1 LlbG eine Voraussetzung für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 oder A 14.