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VV-FachV-Fw
Text gilt ab: 01.01.2025
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2030.2.2-I

Konzept der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Wissenschaft und Kunst zur Durchführung der modularen Qualifizierung im fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst
(VV-FachV-Fw)

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Wissenschaft und Kunst
vom 10. Februar 2025, Az. Z3-0421-4-13 und L.5-M1324.4.0/13/6

(BayMBl. Nr. 109)

Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Wissenschaft und Kunst über das Konzept der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Wissenschaft und Kunst zur Durchführung der modularen Qualifizierung im fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (VV-FachV-Fw) vom 10. Februar 2025 (BayMBl. Nr. 109)

Auf Grund des Art. 20 des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG) in Verbindung mit §§ 33 ff. der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) erlassen die Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Wissenschaft und Kunst mit Genehmigung des Landespersonalausschusses folgendes Konzept zur Durchführung der modularen Qualifizierung: