Inhalt
1.
Orientierungsdaten
1.1
Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Wirtschaftskrise wirkte sich 2009 und 2010 auch auf die Kommunen aus. Die Defizite gingen dabei im Wesentlichen auf die geringeren Steuereinnahmen und auf stärker steigende Sozialausgaben zurück. In den Jahren 2011 und 2012 hat sich die finanzielle Lage der Kommunen insgesamt deutlich verbessert. Die Kommunen haben wie Bund und Länder von der guten Konjunktur profitiert.
Die konjunkturelle Dynamik hat jedoch im Verlauf des Jahres 2012 in Deutschland kontinuierlich nachgelassen. Die Wirtschaftsleistung ist gegen Ende des Jahres sogar geschrumpft. Aufgrund der Schwächephase im Winterhalbjahr 2012/2013 rechnet die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht für das Gesamtjahr 2013 nur mit einer geringen Steigerung des realen Bruttoinlandsprodukts um 0,4 Prozent. Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland wird auch im Jahr 2013 maßgeblich vom weiteren Verlauf der noch anhaltenden Staatsschuldenkrise in Europa abhängen. Eine maßvolle kommunale Ausgabenpolitik ist somit weiterhin erforderlich.
Maßstab für eine kommunale (Neu-)Verschuldung bleibt die dauernde Leistungsfähigkeit, die es bei entsprechender Finanzausstattung der Kommune aber auch ermöglichen kann, durch zusätzliche Investitionen die örtliche Wirtschaft zu stärken. Rechtsaufsichtlich beauflagte Sanierungskonzepte sind grundsätzlich fortzuführen. Für Kommunen mit Haushaltsproblemen muss es jedoch weiterhin oberstes Ziel bleiben, durch Einsparungen einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und eine geordnete Haushaltswirtschaft bzw. die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Sanierungskonzepte (z.B. Verbot der Netto-Neuverschuldung) können nur dann ausnahmsweise kurzfristig ausgesetzt werden, wenn für unabweisbare Maßnahmen eine Kreditfinanzierung unumgänglich ist. Die Genehmigung genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte durch die Rechtsaufsicht darf aber den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen (vgl. auch Art. 69 Abs. 4 Satz 3 GO, Art. 63 Abs. 4 Satz 3 LKrO, Art. 61 Abs. 4 Satz 3 BezO); dies ist ggf. durch geeignete Bedingungen und Auflagen sicherzustellen.
1.2
Fiskalvertrag
Am 29. Juni 2012 hat der Deutsche Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit dem „Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“, dem sog. Fiskalvertrag (im Internet unter http://european-council.europa.eu/media/639244/04_-_tscg.de.12.pdf), zugestimmt. Zu den Auswirkungen des Fiskalvertrags auf die Kommunalfinanzen vgl. BT-Drs. 17/10074. Zum Stand der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags vgl. BT-Drs.17/11939. Hierzu befindet sich derzeit ein neuer Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen (vgl. BT-Drs. 17/12058) im Gesetzgebungsverfahren.
1.3
Ergebnisse der Steuerschätzungen
Auf die Ergebnisse der Steuerschätzungen vom Mai 2012 hatten wir mit Schreiben vom 29. August 2012 hingewiesen. Die Steuerschätzung vom Oktober 2012 hat nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen für die bayerischen Kommunen Folgendes ergeben:
Geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen der Gemeinden
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2012
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2013
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2014
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2015
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2016
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2017
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Grundsteuer A
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0,0 %
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0,0 %
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0,0 %
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0,0 %
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0,0 %
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0,0 %
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Grundsteuer B
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1,9 %
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2,4 %
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1,9 %
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1,9 %
|
1,8 %
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1,8 %
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Gewerbesteuer brutto
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5,6 %
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1,5 %
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3,5 %
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3,4 %
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3,1 %
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2,9 %
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
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7,9 %
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5,8 %
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5,7 %
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5,5 %
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5,2 %
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4,9 %
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Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer
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3,5 %
|
3,4 %
|
3,1 %
|
3,0 %
|
3,0 %
|
3,0 %
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Hinweise:
Die geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen basiert auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Oktober 2012. Die Steuerschätzung wurde – wie üblich – auf der Basis des geltenden Steuerrechts durchgeführt.
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Die Orientierungsdaten sind stets Durchschnittswerte und können damit nur Anhaltspunkte für die individuelle kommunale Finanzplanung geben. Es bleibt die Aufgabe jeder Kommune, anhand dieser Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Das gilt insbesondere für die Schätzungen der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten teilweise deutlich von der landesweit prognostizierten Entwicklung abweichen können.
1.4
Entwicklung der Gewerbesteuerumlage
Die Basis-Gewerbesteuerumlage beträgt wie im Vorjahr 35 Prozentpunkte. Die Erhöhungszahl für den Landesvervielfältiger der Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) beträgt im Jahr 2013 fünf Prozentpunkte.
Der Vervielfältiger 2013 setzt sich somit wie folgt zusammen:
Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
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14,5 Prozentpunkte
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Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG):
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Basis-Umlage Land
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20,5 Prozentpunkte
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erhöhte Umlage
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29,0 Prozentpunkte
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49,5 Prozentpunkte
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Erhöhungszahl (§ 6 Abs. 5 GFRG)
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5,0 Prozentpunkte
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54,5 Prozentpunkte
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Vervielfältiger insgesamt
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69,0 Prozentpunkte
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