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2. Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs
Der kommunale Finanzausgleich wird sich 2012 vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Bayerischen Landtag wie folgt entwickeln:
Mit insgesamt rd. 7,3 Milliarden Euro erhalten die Kommunen 2012 den bisher höchsten Betrag an Finanzausgleichsleistungen. Der Aufwuchs gegenüber 2011 beträgt 388,0 Millionen Euro bzw. 5,6 Prozent. Die reinen Landesleistungen des kommunalen Finanzausgleichs 2012 steigen um 6,5 Prozent oder 412,9 Millionen Euro auf 6.786,5 Millionen Euro.
Der kommunale Finanzausgleich setzt Schwerpunkte sowohl bei der Stärkung der Verwaltungshaushalte der Kommunen – vor allem durch den deutlichen Aufwuchs bei den Schlüsselzuweisungen – als auch bei der Investitionsförderung.
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Der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund wird von 12,2 Prozent auf 12,5 Prozent angehoben. Dadurch ergibt sich eine dauerhafte strukturelle Verbesserung für die Kommunen.
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Die Schlüsselzuweisungen, die die größte Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich darstellen, steigen um 100,2 Millionen Euro (3,9 Prozent) auf 2.681,4 Millionen Euro.
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Die Bildungsinfrastruktur hat hohe Priorität. Die Investitionen in Schulhausbau und Kindertageseinrichtungen steigen um insgesamt 80 Millionen Euro auf über 345 Millionen Euro. Um dies zu finanzieren, ist eine moderate Kürzung bei der Krankenhausfinanzierung von 20 Millionen Euro erforderlich. Davon kommen den Kommunen 10 Millionen Euro durch eine Senkung der Krankenhausumlage wieder zugute.
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Die Investitionspauschalen zur Unterstützung der Kommunen bei kleineren Investitionen werden um 81,7 Millionen Euro auf 255 Millionen Euro erhöht. Die Erhöhung kommt insbesondere einer deutlichen Anhebung der nach der Finanzstärke gestaffelten Mindestinvestitionspauschalen zugute. Das stärkt insbesondere die Investitionskraft der kleineren Gemeinden und unter diesen ganz besonders der strukturschwachen, da die Mindestinvestitionspauschale nach der Umlagekraft gestaffelt ist. Der Mindestbetrag bei durchschnittlicher Umlagekraft steigt von 26.000 Euro auf 68.000 Euro. Um die Anhebung der Investitionspauschalen und damit der Mindestinvestitionspauschalen in diesem Umfang umsetzen zu können, werden die investiven Mittel bei der Abwasserförderung durch eine moderate Absenkung des Ansatzes um 20 Millionen Euro auf gut 101 Millionen Euro zeitlich gestreckt. Damit ist keine Einsparung für den Freistaat verbunden. Diese Mittel kommen den Kommunen in voller Höhe bei den Investitionspauschalen zugute.
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Die Zuweisungen für kommunale Umgehungsstraßen werden um 10 Millionen Euro auf insgesamt 30 Millionen Euro erhöht.
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Die Zuweisungen an die Bezirke steigen um 40 Millionen Euro auf 623,6 Millionen Euro an. Dies trägt den gestiegenen Sozialkosten der Bezirke Rechnung.
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Die Überlassungsbeträge bei der Grunderwerbsteuer sollen um 50,3 Millionen Euro auf 434,7 Millionen Euro anwachsen.
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Die Zuweisungen des Einkommensteuerersatzes sollen um 53,5 Millionen Euro auf 508,0 Millionen Euro steigen. Darin enthalten ist auch der auf die Gemeinden entfallende Teil des vom Bund geleisteten Ausgleichs für die durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 bewirkten Steuermindereinnahmen mit rund 18 Millionen Euro im Jahr 2012.
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Um 12 Millionen Euro werden die pauschalen Zuweisungen zu den Kosten der Schülerbeförderung auf 301 Millionen Euro erhöht. Damit wird auch bei wachsender Belastung der Kommunen für die Schülerbeförderung eine durchschnittliche Ausgleichsquote von 60 Prozent gehalten.