Inhalt

Text gilt ab: 28.02.2012

1. Orientierungsdaten*

1.1 Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Zur konjunkturellen Lage konstatierte die Deutsche Bundesbank in ihrem Monatsbericht vom August 2011 trotz der erwarteten Abschwächung der deutschen Konjunktur im Frühjahr 2011 eine weiterhin positive Grundtendenz. Das Ergebnis der Gemeindefinanzkommission vom 15. Juni 2011 zur stufenweisen Kostenübernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung lasse wegen der geplanten Anhebung der Beteiligung des Bundes an diesen Kosten eine Entlastung der Kommunen bei den entsprechenden Sozialausgaben erwarten. In ihrem Monatsbericht vom Oktober 2011 bestätigt die Deutsche Bundesbank den positiven Trend der Entwicklung kommunaler Haushalte, verweist aber gleichzeitig ausdrücklich auf den hohen Schuldenstand. Auch die Haushaltsumfrage Mitte 2011 bei den bayerischen Kommunen deutet auf eine Verbesserung der Finanzlage hin. Allerdings sind in weniger finanzkräftigen Städten und Gemeinden infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise die Reserven aus früheren Jahren weitgehend aufgezehrt und müssen erst wieder aufgebaut werden. Deutschland weist zwar im vergangenen Jahr nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamts ein kräftiges Wirtschaftswachstum um 3,0 Prozent aus. Die Deutsche Bundesbank erwartet jedoch in ihrer Konjunkturprognose aus dem Dezember 2011, dass sich das Expansionstempo im Jahr 2012 durch eine „Durststrecke“ im Winter spürbar auf 0,6 Prozent verringern wird. Die Unsicherheit über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung ist nach Ansicht der Deutschen Bundesbank außerdem derzeit außergewöhnlich groß. Eine maßvolle kommunale Ausgabenpolitik ist somit weiterhin erforderlich.
Maßstab für eine kommunale (Neu-)Verschuldung bleibt die dauernde Leistungsfähigkeit, die es bei entsprechender Finanzausstattung der Kommune ermöglichen kann, durch zusätzliche Investitionen die örtliche Wirtschaft zu stärken. Rechtsaufsichtlich beauflagte Sanierungskonzepte sind grundsätzlich fortzuführen. Für Kommunen mit Haushaltsproblemen muss es weiterhin oberstes Ziel bleiben, durch Einsparungen einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und eine geordnete Haushaltswirtschaft bzw. die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Sanierungskonzepte (z.B. Verbot der Netto-Neuverschuldung) sollten nur dann ausnahmsweise kurzfristig ausgesetzt werden, wenn für unabweisbare Maßnahmen eine Kreditfinanzierung unumgänglich ist. Die Genehmigung genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte durch die Rechtsaufsicht darf den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen (vgl. auch Art. 69 Abs. 4 Satz 3 GO, Art. 63 Abs. 4 Satz 3 LKrO, Art. 61 Abs. 4 Satz 3 BezO); dies ist ggf. durch geeignete Bedingungen und Auflagen sicherzustellen.

1.2 Ergebnisse der Steuerschätzungen

Die Steuerschätzung vom November 2011 hat nach Auskunft des Staatsministeriums der Finanzen für die bayerischen Kommunen Folgendes ergeben:
Geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen der Gemeinden
Steuerschätzung November 2011
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Grundsteuer A
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Grundsteuer B
4,4 %
2,0 %
1,9 %
1,9 %
1,9 %
1,8 %
Gewerbesteuer brutto
12,1 %
5,9 %
3,9 %
4,0 %
4,0 %
3,5 %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
7,1 %
5,2 %
6,7 %
5,9 %
5,6 %
5,2 %
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer
5,7 %
3,2 %
2,8 %
3,0 %
3,0 %
3,1 %
Hinweise:
Die geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen basiert auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom November 2011. Die Steuerschätzung wurde – wie üblich – auf der Basis des geltenden Steuerrechts durchgeführt. 
Die Orientierungsdaten sind stets Durchschnittswerte und können damit nur Anhaltspunkte für die individuelle kommunale Finanzplanung geben. Es bleibt die Aufgabe jeder Kommune, anhand dieser Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Das gilt insbesondere für die Schätzungen der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten teilweise deutlich von der landesweit prognostizierten Entwicklung abweichen können.

1.3 Entwicklung der Gewerbesteuerumlage

Die Basis-Gewerbesteuerumlage beträgt wie im Vorjahr 35 Prozentpunkte.
Die Erhöhungszahl für den Landesvervielfältiger der Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) beträgt im Jahr 2012 voraussichtlich fünf Prozentpunkte.
Der Vervielfältiger 2012 setzt sich somit wie folgt zusammen:
Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
14,5 Prozentpunkte
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
Basis-Umlage Land
20,5 Prozentpunkte
erhöhte Umlage
29,0 Prozentpunkte
49,5 Prozentpunkte
Erhöhungszahl (§ 6 Abs. 5 GFRG)
5,0 Prozentpunkte
54,5 Prozentpunkte
Vervielfältiger insgesamt
69,0 Prozentpunkte

* [Amtl. Anm.:] Aufgehoben durch Bekanntmachung vom 26. Februar 2013 Az.: IB4-1512.5-9