Inhalt

KBek
Text gilt ab: 01.07.2026
Fassung: 23.12.2022
17.
Rechtliche Hinweise
1Die Bayerische Vermessungsverwaltung besitzt alle Rechte an den von ihr bereitgestellten Geobasisdaten. 2Insbesondere besitzt sie die Urheberrechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den Luftbildern und die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) in der jeweils geltenden Fassung. 3Außerdem unterliegen die Geobasisdaten den Bestimmungen und Nutzungseinschränkungen des Vermessungs- und Katastergesetzes.