Inhalt
    
    
            8.
           
            Inkrafttreten, Außerkrafttreten
          
          
          
          
            1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2030 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 30. April 2020 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über das Erscheinungsbild der Bayerischen Polizei vom 7. Februar 2000 (AllMBl. S. 99) außer Kraft.