Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2025

8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2025 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 30. April 2020 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über das Erscheinungsbild der Bayerischen Polizei vom 7. Februar 2000 (AllMBl. S. 99) außer Kraft.